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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit Barbara Ayurveda Reisen mehrere zusammenhängende Leistungen im Rahmen einer Reise an einen Kunden vermittelt, werden in Ergänzung der allgemeinen Bestimmungen des BGB die nachfolgenden Bestimmungen vereinbart.. Barbara Ayurveda Reisen tritt nur bei den Reisen als Reiseveranstalter auf, bei denen dies im Reiseprospekt ausdrücklich erwähnt ist.

1. Abschluss des Reisevertrages


Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde von Barbara Ayurveda Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch sowie per Internet erfolgen. Sie erfolgt für den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertrags-Verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme in Form der Reisebestätigung durch Barbara Ayurveda Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, liegt ein neues Angebot vor, welches durch den Kunden anzunehmen ist. Barbara Ayurveda Reisen fühlt sich 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt in diesem Fall zustande, sofern der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt.

 

2. Bezahlung

Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 22% pro Person fällig, die innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung zu bezahlen ist. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung bei Barbara Ayurveda Reisen eingegangen sein. Ist der fällige Reisepreis bis zum Reisebeginn nicht vollständig bezahlt, wird Barbara Ayurveda Reisen von ihrer Leistungspflicht frei und kann von dem Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gem. Nr. 4 verlangen.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Barbara Ayurveda Reisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung im Reiseprospekt, bzw. der Auftragsbestätigung. In den Reise-Leistungen enthalten sind Verpflegung, sofern angegeben, ausgenommen: Trinkgelder, im Reiseablauf enthaltene Ausflüge und Eintrittsgelder, soweit sie nicht als fakultativ gekennzeichnet sind.


Barbara Ayurveda Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der  Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie  Flughafen-Hotel-Transfer oder Flughafengebühren oder einer  Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Preiserhöhungen sind dem Reisenden unverzüglich mitzuteilen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungen, die den Gesamtcharakter der Reise verändert, ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Barbara Ayurveda Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Nach der Erklärung über Preiserhöhungen oder Reise Änderungen durch Barbara Ayurveda Reisen muss der Kunde die vorgenannten Rechte unverzüglich geltend machen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden

Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Reisende muss den Rücktritt schriftlich erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Barbara Ayurveda Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und/oder Aufwendungen verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Reisebestätigung. Ersparte Aufwendungen sowie gewöhnlich maßgebliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung sind zu berücksichtigen. Barbara Ayurveda Reisen kann den Ersatzanspruch wie nachfolgend in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn.
 
    •    35 bis 90 Tag: die Anzahlung
    •    30 bis 34. Tag: 25%
    •    22 bis 29. Tag: 25%
    •    15 bis 21. Tag: 30%
    •    8 bis 15. Tag: 45%
    •    4 bis 7. Tag:   70%
    •    2 bis 3 Tag:  85%.
    •    1- Anreisetag  und no show 100%
 
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise  wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendiger Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht  angetreten wird.
Umbuchungen müssen im Einzelfall mit Barbara Ayurveda Reisen abgeklärt werden. Es wird eine Umbuchungsgebühr von 50 EUR pro Person erhoben, zuzüglich evtl. Umbuchungsgebühren einzelner Leistungsträger.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise auf ihren Wunsch oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich mit Barbara Ayurveda Reisen bei den  Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, die jeweiligen Leistungsträger behalten sich jedoch Anspruch auf den gesamten Reisepreis vor.. Diese Verpflichtung entfällt bei unerheblichen Leistungen Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise ohne Rücktritt, ist an mit Barbara Ayurveda Reisen.. ein pauschaler Ersatzanspruch für Vermittlung, Bearbeitungskosten und Arbeitsaufwand, sowie Bereitstellung des Kurplatzes zu zahlen.

 

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

b) bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise darauf hingewiesen wurde. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer  höherer Gewalt, extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der  Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

8. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
    •    gewissenhafte Reisevorbereitung,
    •    die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger,
    •    die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen mit Ausnahmen der unter Nr. 3 angegebenen maßgeblichen Leistungs-Änderungen.

 

9. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt, wird von der Haftpflichtversicherung errechnet, sofern der Schaden nicht durch den Reisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsänderungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, Theaterbesuchen, Ausstellungen usw. und die in der Reise-ausschreibung als solche Fremdleistung erkenntlich sind.


10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-änderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt der Reisende diese Mitwirkungspflicht entsteht kein Anspruch auf Minderung.

 

11. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

Barbara Ayurveda Reisen steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Gesund-heitsvorschriften des Staates, in dem die Reise angeboten wird, sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Barbara Ayurveda Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zugang notwendiger Unterlagen, wenn der Kunde Barbara Ayurveda Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Barbara Ayurveda Reisen die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, besonders die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausser wenn sie durch schuldhafte  Falschinformation Barbara Ayurveda Reisen bedingt sind.

 

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Ansprüche gegen mit Barbara Ayurveda Reisen ist München.

 

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

VERANSTALTER: BARBARA AYURVEDA REISEN

Hauptstraße 14 -D-85579 Neubiberg -Germany

Geschäftsführung/ Inhaberin:  Barbara Uder
 
Fon:     +49 89-609 82 94       Mobil:   +49 171-577 324 2 
E-Mail: licht@barbara-uder.de  http://www.barbara-uder.de 

Drucklegung: September 2024

 

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